Zulagenlotse
Steuerliche Forschungszulage nach dem FZulG

Mehr Liquidität für Ihre Forschung und Entwicklung.

Zulagenlotse prüft unverbindlich, ob Ihre Entwicklungsprojekte förderfähig sind, und bringt Sie mit geprüften Experten für die steuerliche Forschungszulage zusammen – damit Sie sich auf Ihre Entwicklung konzentrieren können.

Warum viele förderfähige Projekte nie gefördert werden

Die steuerliche Forschungszulage steht den meisten innovativen Unternehmen offen – trotzdem bleibt sie oft ungenutzt. Das sind die häufigsten Gründe:

Förderfähigkeit nicht erkannt

Viele Unternehmen wissen nicht, dass ihre Entwicklungsarbeit – oft auch im Kundenauftrag – grundsätzlich förderfähig ist.

Bürokratische Hürden

Antrag, Projektbeschreibung und Nachweise folgen festen Anforderungen. Formale Fehler kosten Zeit oder die Förderung.

Fehlende Zeit & Ressourcen

Die Antragstellung bindet Kapazitäten, die im Tagesgeschäft und in der Entwicklung schlicht fehlen.

Unsicherheit beim Risiko

Hohe Vorabkosten für Beratung schrecken ab – vor allem ohne Sicherheit, dass die Förderung am Ende bewilligt wird.

Kein passender Ansprechpartner

Es ist unklar, an wen man sich für eine seriöse, fachkundige Begleitung überhaupt wenden kann.

Kein Überblick über die Möglichkeiten

Welche Aufwendungen zählen, wie hoch die Zulage ausfällt, was rückwirkend geht – das bleibt oft im Dunkeln.

In drei Schritten zur Förderung

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft – wir bringen Sie mit dem passenden Experten zusammen, der die Antragstellung vollständig übernimmt.

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Schritt 1

Förderfähigkeit prüfen

In einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch klären wir unverbindlich, ob Ihre Entwicklungsprojekte für die Forschungszulage in Frage kommen.

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Schritt 2

Vermittlung an den Experten

Passt es, stellen wir den Kontakt zu einem geprüften Spezialisten her, der Antrag, Projektbeschreibung und Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie übernimmt.

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Schritt 3

Förderung erhalten

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest. Eine Vergütung fällt nur an, wenn die Förderung tatsächlich bei Ihnen ankommt – Ihr Risiko bleibt bei null.

Die steuerliche Forschungszulage

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert Forschung und Entwicklung in Deutschland – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche und auch dann, wenn Ihr Unternehmen wenig oder keine Steuer zahlt. Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Aufwendungen, und Anträge sind auch rückwirkend für zurückliegende Wirtschaftsjahre möglich.

Branchenoffen. Entscheidend ist die Entwicklungstätigkeit, nicht die Branche.
Auch im Kundenauftrag. Tragen Sie das technische Risiko, kann auch Auftragsentwicklung förderfähig sein.
Erfolgsbasiert. Die Vermittlung ist für Sie ohne Vorabkosten.
bis 25 %
der förderfähigen Aufwendungen als Zulage
rückwirkend
auch für zurückliegende Wirtschaftsjahre
0 €
Vorabkosten – Vergütung nur im Erfolgsfall

Prüfen Sie unverbindlich, was für Sie drin ist.

Schreiben Sie uns kurz zu Ihren Entwicklungsprojekten – wir melden uns zeitnah.

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